Zwar gibt es in Berlin anders als in den anderen Ländern am Karfreitag nur ein Tanzverbot light, das sich auf die Zeit von 4 bis 21 Uhr beschränkt – aber immerhin. Übrigens verbietet die Feiertagsschutz-Verordnung auch öffentliche Sportveranstaltungen, ... Alles zu diesem Thema ansehen » | Berliner Zeitung |
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